Neuer Windenergieerlass in Bayern in Kraft

01.09.2016

Aktualisierung wurde aufgrund der sog. 10H-Regelung notwendig.

Die überarbeiteten „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen“ der Bayerischen Staatsregierung vom 19. Juli 2016 sind am
1. September 2016 in Kraft getreten.

Insbesondere die Änderung der Bayerischen Bauordnung vom 21. November 2014, mit der neue Windenergieanlagen im Außenbereich einen Mindestabstand der zehnfachen Anlagenhöhe zur Wohnbebauung einhalten müssen (sog. 10H-Regelung), erforderte eine Überarbeitung des bisherigen Windenergieerlasses im Freistaat. Zudem wurden die Behördenanweisungen anhand von Erfahrungen aus der Praxis aktualisiert.

Behandelt werden in dem Erlass insbesondere planungsrechtliche Anforderungen an die Windenergienutzung sowie Themen des Genehmigungsverfahrens. Neben dem behördlichen Prüfprogramm sollen auch Fragen, die sich Bürgern oder Antragstellern im Zusammenhang mit der Errichtung von neuen Windrädern stellen, beantwortet werden.

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