Neue Instrumente für Kommunen
Mit der WindEnergieDividende wurde in Hessen jüngst ein Instrument geschaffen, mit dem Kommunen an den Pachteinnahmen für Windenergieanlagen beteiligt werden können, wenn diese Anlagen nach dem 1. Januar 2015 auf staatlichen Flächen errichtet wurden. Neben den betroffenen Kommunen sind auch Nachbarkommunen antragsberechtigt, wenn der Abstand zur Gemarkung weniger als 1 Kilometer beträgt oder 2 Kilometer zur geschlossenen Wohnbebauung unterschreitet. "Damit treiben wir die Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort voran, werben für Unterstützung und leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz in Hessen", erklärte Klimaschutzministerin Priska Hinz.
Die Gelder in Höhe von insgesamt 20 Prozent der Pachteinnahmen können von den Gemeinden frei verwendet werden. Die Beteiligung kann über einen formlosen Antrag mit einem Nachweis von Betroffenheit und Antragsberechtigung beim Regierungspräsidium Hessen beantragt werden.
Neben der WindEnergieDividende gibt es über das Förderprogramm „Hessische Windenergie für Klimaschutz“ (HeWiK) für Kommunen mit Windenergie exklusive Mittel für Projekte in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Dafür stehen im Landeshaushalt 1 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.
Die Ausführungsbestimmungen zur WindEnergieDividende sind zum 13. Juli 2016 in Kraft getreten und wurden im Hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht.