Neue Artenschutzleitfäden
In Baden-Württemberg hat das Umweltministerium gemeinsam mit der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) die Hinweispapiere zur Erfassung und Bewertung windenergiesensibler Vogelarten in der Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen zusammengeführt und neu gefasst. Die Vorgaben für artenschutzrechtliche Prüfungen im Rahmen des Genehmigungsverfahren sind nun besser strukturiert. So wird bspw. der Erfassungsaufwand für windenergieempfindliche Vogelarten an einem potenziellen Standort nach Möglichkeit reduziert sowie der Bewertungsmaßstab für die Feststellung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos dieser Arten konkretisiert.
Im Rahmen einer Pilotphase haben Planer und Projektierer jetzt bis auf Weiteres die Wahl, ob sie mit den bisherigen Hinweispapieren (LUBW 2015 und 2020) oder mit dem aktualisierten Hinweispapier vom 15. Januar 2021 arbeiten. Die neuen Hinweise wurden per Erlass eingeführt. Sie gelten nicht für die Träger der Bauleitplanung (hier gelten die Hinweise LUBW 2020 und LUBW 2015 fort).
In Hessen ist die neue Verwaltungsvorschrift (VwV) „Naturschutz/Windenergie“ 2020 mit der Veröffentlichung im hessischen Staatsanzeiger am 4. Januar 2021 in Kraft getreten. Auch diese dient der Umsetzung der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Sie erläutert außerdem die Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmen von diesen Verboten in den als Ziel der Raumordnung in den Teilregionalplänen Energie festgelegten „Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie mit Ausschlusswirkung“. Weiterhin erfährt die Bewertung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos von windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten durch den Betrieb von Windenergieanlagen in der neuen Verwaltungsvorschrift besondere Beachtung.
Die VwV 2020 richtet sich vor allem an die Genehmigungsebene und ersetzt größtenteils die bisher geltenden Regelungen im Leitfaden „Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen“ (HMUELV/HMWVL 2012).
Weitere Informationen:
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und Landesanstalt für Umwelt (2021): Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Einführungserlass vom 18.01.2021
- Gemeinsamer Runderlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Verwaltungsvorschrift (VwV) „Naturschutz/Windenergie“ (HMUKLV/HMWEVW 2020) (27.12.2020)*
*Der Runderlass ist nur aus dem Inhaltsverzeichnis des Staatsanzeigers abrufbar.
Übersicht alle Bundesländer:
- Eine Übersicht über die Verwaltungsvorschriften / Empfehlungen aller Bundesländer zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Aspekten bei der Planung und Genehmigung sowie dem Betrieb von Windenergieanlagen bietet diese Tabelle.
- Weitere Informationen zum Artenschutz sind außerdem in den Länderinformationen zur Windenergie unter Punkt 5 zu finden.