Moratorium in Schleswig-Holstein verlängert

20.05.2019

Landtag stimmt weiterem Ausbaustopp bis Ende 2020 zu.

In Schleswig-Holstein ist das Moratorium für die Genehmigung von Windenergieanlagen mit dem Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes bis Ende 2020 verlängert worden.

Seit dem Inkrafttreten des Moratoriums am 5. Juni 2015 sind raumbedeutsame Windenergieanlagen im gesamten Landesgebiet von Schleswig-Holstein vorläufig unzulässig; eine Zulassung ist nur im Wege der Ausnahme möglich. Diese Regelung soll der Landesplanung aufgrund des suspendierten Genehmigungsanspruchs für Neuanlagen eine sachgerechte Steuerung der Windenergie im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch ermöglichen. Nachdem das Moratorium ursprünglich am 5. Juni 2017 auslaufen sollte, wurde es im April 2017 erstmalig bis zum 30. September 2018 und im Juni 2018 ein weiteres Mal bis zum 5. Juni 2019 verlängert. Obwohl seit dem Inkrafttreten des Moratoriums von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht wurde, ist die Anzahl der monatlich erteilten Genehmigungen in diesem Zeitraum um 70% gesunken.

Sowohl im Hinblick auf die formelle als auch im Hinblick auf die materielle Rechtmäßigkeit der Regelung bestehen  Bedenken, die bislang gerichtlich nicht abschließend geklärt sind und die durch die nunmehr dritte Verlängerung verstärkt werden. Während CDU, Grüne, FDP und AfD dem Entwurf zustimmten, enthielt sich die SPD sich aufgrund von Zweifeln an der Rechtssicherheit der Regelung.

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