Möglichkeiten der Zielabweichung ausgelotet

18.02.2025

Urteil erschwert den Bau von Wind- und Solarparks bei entgegenstehendem Regionalplan.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 28. September 2023 (Az. 4 C 6.21) die Zulässigkeit von Zielabweichungsverfahren eingeschränkt. Mangels Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) beschränkt es diese auf Vorhaben, die voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat dieses Urteil und seine Auswirkungen nun analysiert. Sie zeigt die Folgen für den Ausbau von raumbedeutsamen PV-Freiflächenanlagen auf, die auf der Grundlage eines Bebauungsplans oder als privilegierte Vorhaben realisiert werden sollen. Für die Windenergie erwarten sie Auswirkungen auf die Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel. Auch die Auswirkungen auf das Repowering werden thematisiert.

Darüber hinaus zeigen die Autoren Wege auf, wie der Gesetzgeber auf das Urteil reagieren kann, um den gewünschten beschleunigten Ausbau von Wind- und Solarenergie durch Zielabweichungsverfahren zu erleichtern.

Weiterführende Informationen:

Benz, S., Otto, J., Wegner, N. (2025): Strategische Umweltprüfung bei Abweichungen von Zielen der Raumordnung Auswirkungen von und Reaktionsmöglichkeiten auf BVerwG v. 28.09.2023 – 4 C 6/21 . Würzburger Studien zum Umweltenergierecht Nr. 39

FA Wind (2024): Entscheidungsbesprechung BVerwG, Urteil vom 28. September 2023 – 4 C 6.21. Rundbrief Windenergie und Recht 1/2024

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