Mehreinnahmen für Kommunen und Bürgerstromtarif

14.05.2020

Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet Eckpunkte zur Stärkung der finanziellen Teilhabe.

In dem Eckpunktepapier vom 5. Mai dieses Jahres wird vorgeschlagen, ein Instrument zur Stärkung der kommunalen Teilhabe mit einem Instrument für lokal vergünstigte Strompreise zu kombinieren.

Konkret soll für Anlagen, die ab 2021 bezuschlagt wurden, eine Zahlung von 0,2 ct/KWh an die jeweilige Standortkommune gezahlt werden. Nach Berechnungen des BMWi beliefen sich die Zahlungen auf etwa 20.000 € pro Anlage jährlich. Als rechtliche Grundlage ist dafür jeweils ein Schenkungsvertrag vorgesehen. Falls einer Kommune keine Schenkung angeboten wird, soll dies mit einer um 0,25 ct/KWh reduzierten EEG-Förderung sanktioniert werden.

Gleichzeitig sollen Betreiber von Windenergieanlagen dazu animiert werden, vergünstigte Stromtarife anzubieten. Wenn Einwohnerinnen und Einwohnern der Standortkommune ein vergünstigter Stromtarif angeboten und dieser nachweislich von mindestens 80 Haushalten genutzt wird, soll sich die Abgabe an die Kommune auf 0,1 ct/KWh reduzieren. Die Höhe des sogenannten Bürgerstromtarifs soll maximal 90 % des örtlichen Strompreises betragen. Die jährliche Ersparnis wird vom BMWi auf 100 – 200 €/Jahr pro Haushalt geschätzt.

Mit dem vorliegenden Papier hat sich das BMWi erstmals mit einem Vorschlag zur Stärkung der Teilhabe an der regionalen Wertschöpfung eingebracht.

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