Klarer Auftrag für die Umsetzung des 1,5-Grad-Ziels
Wie kann Deutschland die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens erreichen – unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte?
Das war die übergreifende Leitfrage der Bürgerrats Klima, einer Gruppe von 160 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern. Schirmherr des innovativen Gremiums ist der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler. In zwölf Onlinesitzungen mit über 50 Stunden und begleitet von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft hat die Gruppe vom 26. April bis zum 23. Juni 2021 gemeinsam beraten und abgestimmt, wie die Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele fair für alle gelingen kann.
Nun wurden erste Ergebnisse präsentiert: Zehn übergeordnete Leitsätze, 84 Empfehlungen (77 aus Energie, Mobilität, Gebäude & Wärme, Ernährung, sowie sieben zum CO2 -Preis) und sechs Handlungsfeld-Leitsätze hat der Bürgerrat formuliert. Bei allen steht die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels im Mittelpunkt. Der Rat spricht sich unter anderem für einen CO2-Preis als verbindliches Instrument für die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft aus. Daneben sollte eine Klimadividende bzw. Pro-Kopf-Pauschale zum sozialen Ausgleich eingeführt werden. Der Kohleausstieg solle bereits 2030 erfolgen. Im Bereich Energie plädiert der Rat dafür, die gesamte Energieversorgung Deutschlands bis 2035 zu 70 Prozent und bis 2040 zu 90 Prozent aus Erneuerbaren Energien zu decken. Im Stromsektor sollen die 100 Prozent Erneuerbare bereits bis 2035 erreicht sein. Dabei solle die dezentrale Stromversorgung stärker gefördert und ausgebaut werden. Mindestens zwei Prozent der Gesamtfläche jedes Bundeslandes sollten für den Ausbau von Photovoltaik und Windenergieanlagen bereitgestellt werden - dafür solle bis Ende 2022 eine entsprechende Bundesbedarfsplanung erarbeitet werden. Durch kurzfristig geänderte Rahmenbedingungen solle der Ersatz alter Windenergieanlagen sowie der Bau neuer Anlagen ermöglicht werden. Dafür müssten zwingend die derzeitigen Mindestabstände für Windenergieanlagen aufgehoben werden.
Einen Schwerpunkt legt der Bürgerrat auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung: Kommunen und Anwohnerinnen und Anwohner sollten schon während der Standortsuche beteiligt werden. Als ein mögliches Instrument werden digitale Bürgerräte ins Spiel gebracht - auch Energiegenossenschaften sollten stärker gefördert werden. Daneben sieht der Rat die Digitalisierung als wichtigstes Werkzeug der Energiewende, da so eine flexible Stromnutzung und innovative Lösungen ermöglicht werden. Zentral für den Ausbau der Windenergie seien auch Aufklärung, Partizipation und neue Räume für Dialog zwischen Politik, Anwohnerinnen und Anwohnern.
Das finale Bürgergutachten wird von Teilnehmenden, Wissenschaft und Durchführungsinstituten bis zum Herbst 2021 ausgearbeitet.
Weitere Informationen:
- Bürgerrat Klima (2021): Empfehlungen für die deutsche Klimapolitik