Kiel richtet Windenergieplanung neu aus

24.06.2015

Planungserlass legt künftige Rahmenbedingungen für Windenergie in Schleswig-Holstein fest.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 23.06.2015 einen neuen Runderlass verabschiedet, als Grundlage für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes sowie die neu aufzustellenden Regionalpläne zum Thema Windenergie. Mit dem Erlass zieht Kiel die Konsequenzen aus dem OVG-Urteil, das Ende Januar die Teilfortschreibung der Regionalpläne und damit die Ausweisung von Windeignungsgebieten aus dem Jahr 2012 für unwirksam erklärt hatte.

Die Landesplanung wird den Angaben zufolge die Regionalpläne für die Planungsräume I bis III hinsichtlich der Windenergienutzung komplett neu aufstellen, wobei zukünftig Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung festgelegt werden sollen. Welche Gebiete für die Windenergienutzung in Betracht kommen, wird anhand eines Katalogs von Tabu- und Abwägungskriterien entschieden, der Bestandteil des neuen Erlasses ist.
Der Kriterienkatalog sei „auch von zentraler Bedeutung für Ausnahmeverfahren in den Jahren 2015 bis 2017“, welches in der Übergangszeit in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren integriert werde. Sofern eine beantragte Windenergieanlage nicht von einem Tabukriterium erfasst werde, könne diese von der vorläufigen Unzulässigkeit ausgenommen werden.

Nach einer ersten Einschätzung der Landesplanungsbehörde seien von den im Mai 2015 vorliegenden etwa 400 Genehmigungsanträgen bereits 40 abgearbeitet. Weiteren 240 stünden keine grundsätzlichen Bedenken entgegen, sie kämen in die weitere Abwägung. Rund 120 beantragte Anlagen lägen jedoch innerhalb von Tabuzonen und wären schon nach der bisherigen Rechtslage nicht genehmigungsfähig gewesen, weil sie außerhalb der Windeignungsflächen liegen, den Mindestabstand zur Wohnbebauung nicht einhalten oder Natur- und Artenschutzvorgaben den Vorhaben entgegenstehen.

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