Feststellung über das Erreichen der Flächenbeitragswerte
Mit Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes am 1. Februar 2023 hat der Bund die planerische Steuerung von Windenergieanlagen neu gestaltet. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sieht nunmehr eine Verteilung sogenannter Flächenbeitragswerte auf die Bundesländer vor. Damit werden die Bundesländer verpflichtet, jeweils einen gesetzlich vorgegebenen Anteil ihrer Landesfläche für die Windenergie bereitzustellen.
Mit Abschluss der Planverfahren hat die Feststellung über das Erreichen der Flächenbeitragswerte i. S. d. § 5 WindBG zu erfolgen. Dieses neue Instrument der Feststellung steht im Fokus eines rechtswissenschaftlichen Hintergrundpapiers, das die FA Wind heute veröffentlich hat. Der Autor Prof. Dr. Marcel Raschke, Professor für Öffentliches Recht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, befasst sich in der Publikation u. a. mit folgenden Fragen:
Wer nimmt die Feststellung vor? Was ist dabei zu beachten? Welche Wirkung hat die Feststellung? Wie wirkt es sich aus, wenn die Feststellung fehlerhaft getroffen wurde?