Gesetzliche Regelungen senken Flächenkulisse
Das Umweltbundesamt hat analysieren lassen, welche Bedeutung die Änderung von Gesetzen auf die der Windenergie zur Verfügung stehende Fläche haben kann. Konkret wird dies am Beispiel Thüringen dargestellt, wo 2020 eine Änderung des Waldgesetzes zu einer allgemeinen Unzulässigkeit der Windenergienutzung im Wald führte sowie eine landesrechtliche Mindestabstandsregelung eingebracht wurde. Dieser Gesetzesentwurf sieht eine Entprivilegierung der Windenergie innerhalb eines Abstands von 1.000 m zu Wohngebäuden in bestimmten Siedlungsgebieten vor.
Mit Hilfe einer GIS-Analyse wurden die Auswirkungen beider Regelungen auf die Flächenkulisse der Thüringer Regionalpläne bzw. deren Planungen für Windenergienutzungen analysiert.
Während die Mindestabstandsregelungen aufgrund der weitestgehend ähnlichen Regelungen in der Regionalplanung Auswirkungen im niedrigen Prozentbereich zeigen, ist der Einfluss der Untersagung der Waldumwandlung von größerer Bedeutung. Insbesondere sind zwei Pläne betroffen: In dem 2020 veröffentlichten Plan von Ostthüringen sind in Summe 53 % der ausgewiesenen Fläche weggefallen, in den derzeitigen Planungen für Südwestthüringen müssen 70 % der Fläche aus der Kulisse gestrichen werden.
In der Folge muss die laufende Planung überarbeitet werden, da laut Thüringer Klimaschutzgesetz ein Prozent der Landesfläche der Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden muss. Dies führt zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen. Für die bestehenden Pläne stellen sich Fragen nach rechtlichen Konsequenzen. Da ein Großteil der Flächen unwirksam wurde, was zu einer Nichtvollziehbarkeit der Pläne führt, dürfte zumindest eine Neuaufstellung notwendig sein.
Die aufgezeigten Folgen von Rechtsänderungen sollten bei entsprechenden Regelungsabsichten in den Ländern zu berücksichtigen werden.