Handlungsspielräume im Artenschutzrecht

23.03.2020

Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht Hintergrundpapier zu Ausnahmeregelungen bei Windenergievorhaben.

Windenergievorhaben können nicht zuletzt mit dem Artenschutzrecht in ein Spannungsfeld geraten. Insbesondere die Fragestellung, inwiefern ein konkretes Vorhaben das artenschutzrechtliche Tötungsverbot verletzt, bekommt Bedeutung. Damit rückt auch die Frage nach eventuellen Ausnahmen vom Tötungsverbot in den Fokus der behördlichen und gerichtlichen Praxis. Zugleich zeigt sich, dass Gerichte und Behörden bislang keine einheitlichen Lösungs- und Herangehensweisen für diese Fragestellung gefunden haben.

Die Stiftung Umweltenergierecht befasst sich in einem neuen Hintergrundpapier mit den gesetzgeberischen Handlungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung. Das Papier gibt der Praxis wichtige Anhaltspunkte im Umgang mit der Ausnahmeregelung und erhöht damit die Rechtssicherheit im Rahmen der Ausnahmeerteilung.

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