Gebotshöchstwert für 2019 festgesetzt
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 30. November 2018 festgelegt, dass zu den sechs windenergiespezifischen Ausschreibungsterminen des Jahres 2019 (1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. September, 1. Oktober und 1. Dezember) der Höchstwert für Gebote 6,20 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Damit wird die Wertobergrenze für Gebote im kommenden Jahr um 0,1 ct/kWh gegenüber dem im Kalenderjahr 2018 geltenden Höchstwert gekürzt.
Begründet wird die neuerliche Absenkung des Gebotslimits (2017: 7,0 ct/kWh; 2018: 6,3 ct/kWh) von der Behörde mit den Erzeugungskosten für Windstrom, die in Gutachten - unter Berücksichtigung von veränderlichen Parametern - mit einer Bandbreite bis zu 6,15 ct/kWh prognostiziert werden. Diesen Wert hat die Bundesnetzagentur für die Höchstwertbestimmung „leicht angehoben, um Wettbewerb an weniger ertragreichen Standorten nicht auszuschließen“.
Weitere Informationen:
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 30.11.2018
- Bundesnetzagentur: Festlegungsbeschluss zum Höchstwert 2019