Freistaat Sachsen verzichtet auf starre Mindestabstände

30.10.2014

Der Koalitionsvertrag der neuen sächsischen Landesregierung sieht "flexible Regelungen" auf Ebene der Regionalplanung vor.

Die neue schwarz-rote Landesregierung im Freistaat Sachsen verzichtet auf Mindestabstandsregelungen zwischen Windenenergieanlagen und Wohnbebauung. Stattdessen setzt sie auf „flexible Regelungen auf der Ebene der regionalen Planungsverbände“ bei der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten. Auch auf die bislang geplante Änderung des Sächsischen Straßengesetzes, wonach Windräder entlang von Staats- und Kreisstraßen mindestens 150 m entfernt bleiben sollten (ohne Eisabwurf-Vorrichtung mind. 400 m) verzichten CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag. Zudem wollen die Koalitionspartner die „Bürger sowohl bei Neustandorten als auch beim Repowering frühzeitig und umfassend in die Planungen einbeziehen“. Zur besseren Koordinierung des Windenergieausbaus und als Grundlage für die Fortschreibung der Regionalpläne soll eine landesweite Windpotenzialstudie erstellt werden. Damit distanziert sich die neue Landesregierung von der bisherigen Politik Sachsens, mit der CDU und FDP auf die Aufhebung der Außenbereichsprivilegierung für die Windenergie drängten und - nachdem die Initiative im Bundesrat keine Unterstützung fand - gemeinsam mit Bayern weitreichende Mindestabstandregelungen für neue Windräder forderten.

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