Windenergieanlagen und Erdbebenmessstationen

05.03.2021

Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen hat Gutachten zur Bewertung veröffentlicht.

Prof. Dr. Joachim Ritter vom Geophysikalischen Institut des KIT Karlsruhe hat in einem Gutachten für das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW ausdifferenzierte Abstandsradien für Windenergieanlagen (WEA) zu Erdbebenmessstationen vorgeschlagen. Die vereinfachte Methode zur Einzelfallbetrachtung soll die Erdbebendetektion und die sicherheitsrelevanten Aufgaben des Erdbebendienstes in NRW gewährleisten. Gleichzeitig soll dem Ausbau der Windenergienutzung in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Dafür müssten Schutzradien auf die notwendigsten kleinsten und gleichzeitig unbedingt notwendigen Radien ausgelegt werden.

Eine Kategorisierung der Schutzradien für Erdbeben-Messstationen in NRW erfolgte basierend auf den derzeitigen Rauschpegeln und der Netzwerkfunktionalität in drei Schutzkategorien. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die ausgewählten Messstationen der verschiedenen Betreiber virtuell und online zusammen zu führen, wie es in anderen Ländern (z.B. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen) bereits erfolgreich umgesetzt wird.

Als besonders wichtige Messstationen, die es konsequent vor negativen Einflüssen zu schützen gilt, werden 18 Stationen in Kategorie 1 vorgeschlagen. Weitere 14 Messstationen der Kategorie 2 sollten noch relativ schwache Beben relativ ungestört registrieren können. Bei weiteren 19 Stationen, die der Kategorie 3 zugeordnet sind, ggf. Regelungen zwischen Stationsbetreibern und WEA-Betreibern zu treffen.

Die festgelegten Schutzradien unterscheiden sich je nach Anlagendimension und Untergrund (Fest- oder Lockergestein). Insgesamt ergeben sich so für Einzelanlagen Schutzradien von einem bis drei Kilometern für WEA mit 2 - 4 MW Leistung. Mit steigender Anlagenzahl wächst der empfohlene Schutzabstand an, bei Anlagen auf Lockergestein mit einer flachen Kurve. Bei Festgestein ist die Kurve steiler und die Steigung nimmt mit der Leistung zu. So können sich für 10 WEA mit 4 MW Leistung Abstände über 15 km ergeben. Für 5 MW Leistung werden bis zu 3,5 km für die Einzelanlage vorgeschlagen. Hier sieht der Gutachter jedoch noch Forschungsbedarf, da er für diese Dimensionen nicht auf eine ausreichende Datenlage zurückgreifen konnte, sondern interpolieren musste. Er schlägt daher auch eine Überprüfung des Vorgehens nach fünf Jahren vor.

Weitere Informationen:

Service-Rubrik

Windenergierelevante Informationen aus den Bundesländern