EEG 2017 und Ausschreibungen

02.11.2016

FA Wind Hintergrundpapier zu Neuerungen für die Windenergie im EEG 2017 ist erschienen.

Die jüngste Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt eine Vielzahl an Neuerungen mit sich. Dies gilt insbesondere für die komplexen Ausschreibungsverfahren, die Bieter nicht zuletzt aufgrund streng einzuhaltender Form- und Fristvorgaben vor Herausforderungen stellen kann.

Die Fachagentur Windenergie an Land hat relevante Sachinformationen im Zusammenhang mit der künftigen Ausschreibung der Förderhöhe für neue Windenergieanlagen praxisnah aufbereitet und in einem Hintergrundpapier zusammengestellt. Die Publikation erläutert den Verfahrensablauf sowie die Anforderungen an Gebote und zeigt die Folgen eines Zuschlags bzw. eines nicht berücksichtigten Gebots auf. Ein wesentlicher Teil der Ausführungen widmet sich den besonderen Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften. Aber auch Windenergieanlagen, die bis Ende 2016 genehmigt und vor 2019 - außerhalb der Ausschreibung - realisiert werden sollen, stehen im Fokus des Hintergrundpapiers.

Ein kostenloses Leseexemplar ist bei der Geschäftsstelle anzufordern (Mail an post[at]fa-wind.de).

Weiterführende Informationen:

  • FA Wind (2016): EEG 2017 - Ausschreibungsbedingte Neuerungen für Windenergieanlagen an Land

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