Update zum Mustervertrag

20.08.2021

Überarbeitung berücksichtigt Neuregelung nach § 6 EEG 2021.

Nachdem das EEG 2021 a.F. nur wenige Monate nach seinem Inkrafttreten im Juli wieder novelliert wurde, war auch eine Überarbeitung des von der FA Wind herausgegebenen Mustervertrags zu § 36k EEG 2021 a.F. notwendig, denn durch die Neuerungen des EEG 2021 wurde § 36k EEG 2021 a.F. gestrichen und die Regelungen zur kommunalen Teilhabe mit Blick auf Windenergieanlagen in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 verankert. Dabei wurden auch inhaltliche Änderungen vorgenommen, die im Mustervertrag umgesetzt werden mussten. Unter anderem wurde der Anwendungsbereich der Norm auf Anlagen in der EEG-Förderung beschränkt und für gemeindefreie Gebiete die entsprechenden Landkreise als betroffen eingestuft.

Zusammen mit dem Arbeitskreis aus den Spitzenverbänden der Kommunen (DSTGB, DST und DLT) und Verbänden der Energiewirtschaft (BDEW, BWE, VKU und WVW) sowie Becker Büttner Held Rechtsanwälte PartGmbB konnten diese und andere notwendige Aktualisierungen in den Mustervertrag eingearbeitet werden.

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