Windenergie und Recht

09.07.2020

Der 2. Rundbrief 2020 ist erschienen.

Am 27. Mai 2020 fand der Runde Tisch Windenergie und Recht zum 16. Mal statt. In diesem Rahmen haben Juristen und Planer aktuelle Entscheidungen rund um die Windenergie diskutiert. Die Ergebnisse dieser Diskussion haben wir im Rundbrief 2/2020 zusammengefasst.

In dieser Ausgabe finden sich zunächst drei Entscheidungen zum Planungsrecht. In dem ersten besprochenen Urteil hat das OVG Münster zu vielen wichtigen Aspekten der Konzentrationszonenplanung Stellung bezogen. Weiter stellen wir zwei Entscheidungen des OVG Lüneburg zum Umgang mit Altflächen im Rahmen einer Neuplanung und zu den Möglichkeiten einer isolierten Positivplanung nach § 249 Abs. 1 BauGB vor.

Zum Thema Artenschutz hat die lang erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Prüfprogramm einer UVP bei Windenergieanlagen Eingang in diesen Rundbrief gefunden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass artenschutzrechtliche Belange i.S.d. § 44 BNatSchG prinzipiell nicht in die standortbezogene Vorprüfung einbezogen werden können. Zur artenschutzrechtlichen Ausnahme hat das VG Gießen im Februar dieses Jahres geurteilt und das Vorliegen der Ausnahmegründe für drei Windenergieanlagen verneint.

Abschließend stellen wir Ihnen eine Entscheidung des OVG Lüneburg zur Anwendbarkeit des § 15 BImSchG im Fall einer noch nicht bestandskräftigen Genehmigung, ein Beschluss des OVG Schleswig zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung sowie ein Beschluss des OLG Düsseldorf zu § 36f EEG vor.

Alle Entscheidungsbesprechungen finden Sie zudem in unserer Datenbank zur Rechtsprechung.

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