BWE-Aktionsplan für mehr Teilhabe und Wertschöpfung
Der Bundesverband Windenergie (BWE) formuliert in seinem zwölfseitigen Papier insgesamt acht verschiedene Maßnahmen. Neben dem bereits veröffentlichten Vorschlag zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung (RegWirG) werden darin u.a. eine veränderte Gewerbesteuerzerlegung und eine neue Regelung für Bürgerenergieprojekte empfohlen.
In Bezug auf Bürgerenergie sollen 30 Prozent der jährlichen Ausschreibungsmengen an Bürgerenergieprojekte vergeben werden. Definiert werden sollen entsprechende Projekte anhand eines Kriterienkatalogs: Unter anderem sollen 60 Prozent des Eigenkapitals von Bürgern erbracht werden, die in einem Umkreis von 25 km um die Anlagenstandorte ansässig sind. Die Bürgerenergiegesellschaften sollen zu Projektbeginn aus mindestens 10, nach Förderzusage aus mindestens 50 natürlichen Personen bestehen. In den 25 km-Radien sollen binnen eines Zeitraums von zwei Jahren jeweils maximal 18 MW durch Bürgerenergieprojekte errichtet werden dürfen.
Des Weiteren schlägt der BWE die Einführung eines bundesweiten Qualitätssiegels für Windenergieplanungen vor, nach Vorbild des Thüringer Siegels für faire Windenergie. Der Verband fordert darüber hinaus die Einrichtung unabhängiger Servicestellen in sämtlichen Ländern. In Anlehnung an die Angebote der Servicestelle Windenergie und das Bürgerforum Energieland Hessen sollen diese Einrichtungen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen informieren, beraten und einen frühzeitigen Dialog zwischen den relevanten Akteursgruppen initiieren.