Bundeskabinett beschließt neuen Gesetzesentwurf
Um die Möglichkeiten zur Teilerdverkabelung zu erweitern und die Transparenz im Planungsprozess zu erhöhen, hat heute das Bundeskabinett einem Gesetzesentwurf zugestimmt. Demnach sollen künftig Bürgerinnen und Bürger und alle weiteren Beteiligten ausreichend Zeit für umfassende öffentliche Konsultationen der jeweiligen Entwürfe zum Netzausbau im Strom- und Gasbereich haben. Der Turnus der Netzentwicklungsplanung wird auf zwei Jahre festgelegt, womit Nachvollziehbarkeit und Transparenz auf allen Planungsebenen erhöht und parallele Planungsprozesse vermieden werden sollen.
Die Gesetzesänderung begünstigt des Weiteren den technischen Fortschritt: Neben den bisherigen Pilotvorhaben, zu denen auch die sogenannten Stromautobahnen (HGÜ-Leitungen) zählen, sollen intensiver denn je Technologien der Teilerdverkabelungen erforscht werden können. Modernisierung und zügiger Ausbau der Stromnetze seien das A und O für eine erfolgreiche Energiewende, so Bundeswirtschaftsminister Gabriel.
Weiterführende Informationen:
- Bundesregierung (Beschluss am 25. März 2015): Gesetzentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
- Informationen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Stromnetze der Zukunft