BNK in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend

16.11.2017

Landtag verabschiedet Gesetz zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung.

Am 15. November 2017 hat der Landtag in Schwerin das Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung verabschiedet. Damit fordert Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland in § 46 Abs. 2 – 5 Landesbauordnung (LBO) eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) für alle neuen Windparks, die mehr als vier Anlagen umfassen. Betreiber von Windparks mit weniger als fünf Anlagen haben die Möglichkeit, von der Installation abzusehen und stattdessen eine Ablöse in Höhe von 100 TEUR pro Anlage an das Energieministerium zu zahlen. Dadurch soll vermieden werden, dass kleine Windparks durch unverhältnismäßig hohe Kosten belastet werden, da sich die derzeit angebotenen Systeme insbesondere bei großen Windparks rechnen. Die Ablöse wird zur Nachrüstung bestehender Windparks verwendet werden. Eine Verpflichtung zur Installation der BNK besteht in Mecklenburg-Vorpommern für UVP-pflichtige Windparks bereits seit dem 1. Januar 2017 (§ 46 Abs. 2 LBO a.F.). Die Novelle tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Wird eine Windenergieanlage mit einer BNK ausgestattet, werden sämtliche Warnlichter erst aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert. Dadurch kann ein Windpark im Schnitt 90 Prozent seiner Betriebszeit unbeleuchtet bleiben. Die BNK ist in Deutschland auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) zulässig. Eine Verpflichtung zur Installation solcher Systeme besteht auf Bundesebene nach derzeitigem Diskussionsstand jedoch nicht.

Weiterführende Informationen:

  • Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 27.06.2017 (Drucksache 7/788)

  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vom 7.11.2017 (Drucksache 7/1221)
  • FA Wind ( 2016 ): Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen, Berlin (Hintergrundpapier)

 

 

 

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