Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie
Am 20. November 2023 ist die geänderte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (sog. RED III) in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie enthält verschiedene Instrumente zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen, Netze und Speicher.
Das darin enthaltene Konzept der Beschleunigungsgebiete führt zu einem Paradigmenwechsel in den Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien. Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht zeigt Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in nationales Recht auf. Insbesondere die Bedeutung der Beschleunigungsgebiete auf Planungs- und Genehmigungsebene steht im Fokus der Veröffentlichung.
Weitere Informationen:
- Richtlinie (EU) 2023/ 2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates
- Stiftung Umweltenergierecht (2024): Die Beschleunigungsgebiete nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie – Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht