Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie

09.02.2024

Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht Studie zur anstehenden Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in nationales Recht.

Am 20. November 2023 ist die geänderte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (sog. RED III) in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie enthält verschiedene Instrumente zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen, Netze und Speicher.

Das darin enthaltene Konzept der Beschleunigungsgebiete führt zu einem Paradigmenwechsel in den Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien. Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht zeigt Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in nationales Recht auf. Insbesondere die Bedeutung der Beschleunigungsgebiete auf Planungs- und Genehmigungsebene steht im Fokus der Veröffentlichung.

Weitere Informationen:

Service-Rubrik

Windenergierelevante Informationen aus den Bundesländern