Bereitstellung von Flächen für den Ausbau der Windenergie

14.02.2022

Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht Studie zu den aktuell diskutierten Reformansätzen im Planungsrecht.

Nach den Plänen des BMWK wird bis zum Jahr 2030 ein massiver Ausbau der Windenergie an Land bis zu einer installierten Leistung von 100 GW angestrebt. Zur Zielerreichung ist neben der Beschleunigung von Genehmigungen eine ausreichende Flächenbereitstellung in einem Umfang von etwa zwei Prozent der Landesfläche erforderlich.

In ihrer aktuellen Studie nimmt sich die Stiftung Umweltenergierecht der Reformdiskussion an und gibt Orientierungshilfe. Dabei werden verschiedene Vorschläge zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels sowie zur beschleunigten Umsetzung der Flächenausweisung vergleichend betrachtet und rechtlich eingeordnet.

Nach Aussage der Autoren wird eine ausreichende Bereitstellung von Flächen nur möglich sein, wenn hierfür auch die personellen und sonstigen außerrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Vom Gesetzgeber ist ein schlüssiges Gesamtkonzept zu erarbeiten, mit dem es gelingt, zum einen das Zwei-Prozent-Flächenziel mittels verbindlicher Mengenvorgaben umzusetzen und zum anderen die Planungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Die neue Studie stellt eine Ergänzung zur kürzlich erschienenen Würzburger Studie zu den Reformansätzen zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen dar und entstand ebenfalls im Rahmen des Vorhabens „NeuPlan Wind“, welches durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wurde.

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