Bayern beschließt umstrittene Abstandsregelung für Windräder
Der Bayerische Landtag hat am Mittwochabend die sogenannte 10H-Regelung beschlossen, nach der zwischen Windenergieanlagen und der angrenzenden Wohnbebauung zukünftig ein Mindestabstand in Höhe der 10-fachen Anlagenhöhe bestehen muss. Von dieser in die Bayerische Bauordnung aufgenommenen Regelung können Gemeinden nur abweichen, wenn sie unter Einbeziehung ihrer Nachbargemeinden geringere Abstände im Bebauungsplan festlegen. Bestehende Flächennutzungspläne mit Konzentrationszonen für die Windenergie sind unter bestimmten Voraussetzungen von der 10H-Regelung ausgenommen.
Kritisiert wird an der Regelung vor allem, dass sie den Ausbau der Windenergie in Bayern erschwere und neue Windenergieanlagen in siedlungsferne und damit landschaftlich oft besonders wertvolle Gebiete verdränge. Außerdem werde innerhalb des 10H-Abstands die Außenbereichsprivilegierung der Windenergie aufgehoben, sodass das vom Bundesgesetzgeber vorgesehene System der Konzentrationsflächenplanung im Freistaat faktisch abgeschafft werde.
Die CSU-Mehrheit setzte die Regelung im Landtag gegen die Stimmen der Opposition durch. Ebenso setzte sie sich darüber hinweg, dass in der ersten Anhörung elf von zwölf Experten das geplante Gesetz abgelehnt hatten. Die neue Regelung soll nun vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden.
Weiterführende Informationen:
- Viktoria Fülbier/Anna-Maria Grüner/Frank Sailer/Nils Wegner: Die Länderöffnungsklausel im BauGB und ihre Umsetzung in Bayern, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 8 vom 29.07.2014
- Bayerischen Rundfunk, "Pro Windkraft" klagt gegen CSU-Beschluss, Meldung vom 13.11.2014