Bald weniger Blinken am Nachthimmel
Die FA Wind hat aufgrund der hohen Dynamik bei der Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachkennzeichnung Teile Ihrer Umfrage aus August 2021 wiederholt und den Umsetzungsstand zum Stichtag 31. Januar 2022 erneut abgefragt. Es zeigt sich, dass in diesen fünf Monaten ein großer Schritt in Richtung der Umsetzung der Technik gemacht wurde. Für den allergrößten Teil der umzurüstenden Windenergieanlagen (WEA) kann ein Beginn des Verfahrens zur Umrüstung festgestellt werden. Während dies in 2021 noch für ca. 50 Prozent der WEA galt, liegt der Wert inzwischen bei ca. 90 Prozent.
Für den größten Teil dieser Anlagen haben die BNK-Hersteller auch eine Umrüstung bis zum Jahresende eingeplant. Dennoch ist die Unsicherheit hinsichtlich der vorgeschriebenen Frist sehr hoch. Viele Faktoren, dazu zählen auch externe wie pandemiebedingter Arbeitskräfteausfall und Lieferengpässe, können zu Verzögerungen der Umrüstungen führen.
Weiterführende Informationen
- FA Wind (2022): Update: Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung
- FA Wind (2021): Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung