Ausschreibung für Solaranlagen auf Freiflächen erneut zweifach überzeichnet

21.02.2025

In der Ausschreibungsrunde im Dezember 2024 wurden insgesamt 524 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 4.708 MW eingereicht.

Die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde vom 1. Dezember 2024 hat die Bundesnetzagentur am 10. Februar bekannt gegeben. Die eingereichten 524 Gebote umfassten ein Volumen von 4.708 MW. Davon bekamen 242 Gebote mit einem Volumen von 2.150 MW einen Zuschlag.

Förderfähig waren Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sowie Solaranlagen, die sich an, auf oder in baulichen Strukturen befinden, jedoch keine Gebäude oder Lärmschutzwände sind. Die installierte Leistung musste dabei zwischen mehr als 1 MW und 20 MW liegen. Die im Solarpaket vorgesehene Erhöhung der maximal zulässigen Leistung auf 50 MW konnte auch in dieser Runde nicht umgesetzt werden, da die Genehmigung durch die EU-Kommission noch aussteht. Erstmals wurde jedoch die Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestkriterien gemäß § 37 Abs. 1a EEG angewendet.

Das größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorangegangenen Ausschreibungsrunden auf Bayern (916 MW, 120 Zuschläge), gefolgt von Schleswig-Holstein (213 MW, 21 Zuschläge), Niedersachsen (192 MW, 18 Zuschläge), Baden-Württemberg (176 MW, 20 Zuschläge) und Brandenburg (170 MW, 13 Zuschläge).

Insgesamt haben 88 Gebote für Anlagen mit einer Leistung von 1 MW bis 5 MW einen Zuschlag erhalten. 55 Zuschläge entfielen auf Anlagen mit einer Leistung von 15 MW bis 20 MW. 

Die Zuschlagswerte liegen zwischen 3,88 ct/kWh und 4,95 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag in dieser Runde bei 4,76 ct/kWh (- 6% im Vergleich zur Vorrunde). Ähnlich niedrige Zuschlagswerte wurden laut Bundesnetzagentur zuletzt in der Ausschreibungsrunde im Februar 2019 erzielt.

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