Artenschutz und Windenergieausbau an Land
Von dem Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (F+E-Vorhaben) „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“ wurden erste Zwischenergebnisse veröffentlicht. Die Publikationen sollen bei der Anwendung der Regelungen auf der Planungs- und Genehmigungsebene unterstützen. Derzeit liegen kurze Veröffentlichungen vor mit den Titeln:
- Anordnung von Minderungsmaßnahmen bei der Genehmigung von WEA in Windenergiegebieten, die den Voraussetzungen des § 6 WindBG entsprechen
- Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung von Windenergiegebieten auf Ebene der Regionalplanung
- Einführung einer probabilistischen Methode zur Ermittlung der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos
- Sicherung des Erhaltungszustands in der artenschutzrechtlichen Ausnahme (Regelungen nach § 45b Abs. 8 Nr.5 i.V.m. § 45d Abs. 2 BNatSchG)
Das Vorhaben hat das Ziel die Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) umfassend zu interpretieren und Konkretisierungen vorzunehmen. Das F+E-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz wird gemeinsam von der Bosch & Partner GmbH, der Simon & Widdig GbR, der Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen und der BioConsult SH GmbH & Co. KG bearbeitete.