Arbeitskreis Mustervertrag zu § 36k EEG 2021

22.03.2021

FA Wind gründete Arbeitskreis zur Erarbeitung eines Mustervertrags zur Umsetzung der finanziellen Teilhabe von Kommunen.

Im Januar rief die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) einen Arbeitskreis aus den drei kommunalen Spitzenverbänden (DStGB, DLT und DST) sowie Verbänden der Energiewirtschaft (VKU, BDEW, BWE und WVW) ins Leben. Gemeinsam mit dem Arbeitskreis und unter rechtlicher Beratung einer Kanzlei wird ein Mustervertrag zur Umsetzung des neuen § 36k EEG 2021 entwickelt. Im Rahmen des Arbeitskreises fungiert die FA Wind als Plattform, um alle Verbände an einen Tisch zu bringen – gleichzeitig ist sie Moderatorin und Organisatorin des Arbeitskreises sowie später Herausgeberin des Mustervertrags.

Ziel der Initiative ist es, einen möglichst breit getragenen Mustervertrag zu veröffentlichen, der sich als Standard durchsetzen kann. Damit könnte Wettbewerbsneutralität ermöglicht und darüber auch Vorwürfe unlauterer Absprachen entkräftet werden. Zudem soll der Mustervertrag verschiedene Rechtsfragen klären und zentrale Zielsetzungen des Vertrags inhaltlich rechtssicher umsetzen. Dabei steht immer der Normzweck des § 36k im Mittelpunkt: Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort zu verbessern.

Angestrebt wird eine Veröffentlichung des Mustervertrags im zweiten Quartal 2021.

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