Anwendungshilfe zur Anlage 2 BNatSchG aktualisiert
Zum erleichterten Umgang mit der Berechnung der Formeln in Anlage 2 des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Fachagentur Windenergie an Land eine Excel-Datei als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt.
Die durch die Bundesnetzagentur am 27.12.2022 festgesetzte Erhöhung des Höchstwertes für die Gebotstermine im Kalenderjahr 2023 macht eine Anpassung des Tools notwendig. Entsprechend der neuen Gebotswertobergrenze ist nun die Eingabe bis 7,35 ct/kWh für den durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswert zulässig.
Die aktualisierte Anwendungshilfe sowie die Kurzinformation finden Sie ab heute auf unserer Website.
Weitere Informationen:
- FA Wind (2023): Anwendungshilfe zur Anlage 2 Bundesnaturschutzgesetz_Version 1.1