5. Treffen des Runden Tischs Windenergie und Recht

07.09.2016

Elf für die Windenergieplanung relevante Urteile wurden im August von Fachexperten besprochen.

Am 10. August 2016 fand das fünfte Treffen des von der FA Wind organisierten Runden Tischs Windenergie und Recht statt. Im Rahmen des Runden Tischs diskutieren Juristen und Planer die für die Windenergie relevantesten Gerichtsentscheidungen der letzten Monate, fassen sie nachvollziehbar zusammen und stellen sie in den Kontext der bereits ergangenen Rechtsprechung.

Auf dem Treffen wurden die für die Praxis sehr relevanten Urteile des Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur 10-H-Regelung, des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Konzentrationszonenplanung, des Verwaltungsgerichtshofs München zum Helgoländer Papier und des Bundesverwaltungsgerichts zur Flugsicherheit diskutiert. Weiter haben die Mitglieder zwei Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage des „substanziell Raum Schaffens“ und zum Konflikttransfer auf der Regionalplanungsebene besprochen. Darüber hinaus wurden Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte zum Ergänzungsverfahren in der Raumordnung, zur Berechnung des Ersatzgeldes, zur Verbandsklagebefugnis nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und zu der Berechnung des Schalls von Windenergieanlagen behandelt.

Alle Entscheidungsbesprechungen werden mit dem Rundbrief Windenergie und Recht 3/2016 verschickt. Zudem können diese auf der Website der FA Wind unter dem Themenfeld Rechtsprechung abgerufen werden.

Das sechste Treffen des Runden Tischs Windenergie und Recht soll im November 2016 stattfinden.

Weitere Informationen:

Service-Rubrik

Windenergierelevante Informationen aus den Bundesländern