2. Ausschussbericht von Bund und Ländern erschienen

28.10.2022

Bericht analysiert Ausbaustand der Erneuerbaren sowie der Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergie im Jahr 2021.

Ende Oktober veröffentlichte der Bund-Länder-Kooperationsausschusses seinen zweiten Bericht zum Stand des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Berichtsjahr 2021. Der Bericht dient der Bundesregierung als Grundlage für ihren Monitoringbericht, in dem zum Ende eines Jahres festgestellt werden soll, ob die Erneuerbaren Energien in der zur Erreichung des 80-Prozent-Ziels erforderlichen Geschwindigkeit ausgebaut werden.

Ein besonderes Augenmerk des Kooperationsausschusses liegt auf dem Ausbau der Windenergie an Land. Wie bereits im vergangenen Jahr wurden von den Bundesländern daher, neben den Zubauzahlen für Windenergie an Land, wichtige Daten zum aktuellen Stand der Flächenausweisung (rechtswirksam ausgewiesene Flächen sowie Entwurfsflächen) gemeldet. Hier bestehen erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern und teilweise auch zwischen einzelnen Planungsregionen innerhalb eines Landes – sowohl hinsichtlich der Planungspraxis, als auch des Umfangs der bereitgestellten Flächen.

Am 31.12.2021 waren bundesweit auf Ebene der Regionalplanung 2.041 km² Windfläche rechtskräftig ausgewiesen. Auf Bauleitplanebene standen 1.386 km² der Windenergienutzung zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von 0,81 bis 0,91 Prozent der Fläche Deutschlands. Ein Drittel der ausgewiesenen Windflächen waren beklagt. Von 87 Regionalplänen mit Gebietsausweisungen waren 16 Pläne am Jahresende 2021 ungültig.

Die erfassten Entwurfsplanungen beziffern sich im Berichtsjahr auf 633 km² zusätzliche Fläche auf Ebene der Regionalplanung und 187 km² auf Ebene der Bauleitplanung. Neu aufgenommen wurde in den Bericht eine Gegenüberstellung des Flächenumfangs nach Rotorplatzierung; denn auf die Flächenziele 2027 im WindBG sind nur Flächenanteile anrechenbar, auf denen der Mastfuß der Anlagen bis an die Grenze gebaut werden darf. Ohne Berücksichtigung der Rotorplatzierung würden sechs Bundesländer bereits jetzt das 2027er Ziel erreichen. Wird auf diese Flächen die maximale Rotor-außerhalb-Berechnung angewandt, sind es nurmehr zwei Länder (Bremen, Schleswig-Holstein), die die Flächenbeitragswerte für 2027 erfüllen.

Weitere Erkenntnisse des Berichts für den Bereich Genehmigungen: Im Jahr 2021 wurden bundesweit Genehmigungsanträge für 536 Windenergieanlagen abgelehnt oder zurückgenommen – ein leichter Anstieg im Vergleich zu 2020 (512 Anlagen). Außerdem wurde jede fünfte im vergangenen Jahr genehmigte Windenergieanlage beklagt, hier sank der Umfang gegenüber 2020 (183 Anlagen).

In einem laufenden Genehmigungsverfahren befanden sich Ende 2021 bundesweit 1.784 Anlagen mit 8,7 Gigawatt Gesamtleistung. Davon befanden sich jeweils mehr als 200 Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und in Rheinland-Pfalz im Verfahren. In Schleswig-Holstein waren mehr als 350 und in Nordrhein-Westfalen sogar 440 Windturbinen in einem Anlagenzulassungsverfahren.

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