Baden-Württemberg und Hessen veröffentlichen neue Vorgaben zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Windenergieplanungen.
Hintergrundpapier beleuchtet schwerpunktmäßig die rechtliche Zulässigkeit von Höhenbegrenzungen.
Neues Verfahren zur Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsschutz bei der Windenergieplanung.
Der Gebotstermin am 1. Dezember 2020 wurde deutlich von Wettbewerb geprägt.
Schleswig-Holstein weist zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie aus.
Neues Rechtsgutachten zu Klimaschutz und Auslegung der Ausnahmeregelungen der Vogelschutzrichtlinie erschienen.
Der Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten ist zukünftig untersagt.
UMK beschließt einheitliche Standards zur Ermittlung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos.
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